§ 1 Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
- Allen Vertragsabschlüssen mit uns (TravelMarketing Romberg TMR GmbH,
im Folgenden TMR genannt) liegen ausschließlich die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen – in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung
- zugrunde; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter
Art handelt.
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Alle Preisangaben
unserer Website sind für Endverbraucher bestimmt und verstehen sich inklusive
der im Zeitpunkt der Bestellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch
exklusive Verpackungs- und Versandkosten. Soweit Preise und Angebote für
gewerbliche Abnehmer ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, sind diese entsprechend
gekennzeichnet.
- Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages
dar. Wenn Sie eine Bestellung bei TMR aufgeben, senden wir Ihnen per E-Mail
eine Auftragsbestätigung und senden Ihnen innerhalb einer Frist von 2
Wochen die bestellte Ware zu. Die Auftragsbestätigung alleine stellt
keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern informiert Sie lediglich darüber,
dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst durch
unsere schriftliche Auslieferbestätigung kurz vor Versendung der Ware
per E-Mail zustande. Bindend für den Inhalt des Kaufvertrages ist unsere
Auslieferbestätigung. Wird bei Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben,
so kommt der Kaufvertrag durch Versendung der Ware zustande.
Ein wirksamer Vertrag kann nur mit Personen geschlossen werden, die mindestens
18 Jahre alt sind.
- Die Bestellung und unsere Auftragsbestätigung werden von uns im Rahmen
elektronischer Datenverarbeitung gespeichert; ob und in welchem Umfang der
Besteller auf diese Daten Zugriff hat, erfährt der Besteller unter unseren
Datenschutzinformationen auf unserer Internetseite www.fernwehkaufhaus.de.
- Zusicherungen, Nebenabreden oder Mehrlieferungen, die in unserer Auftragsbestätigung
nicht ausdrücklich aufgeführt sind, bedürfen ebenso wie Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu machen
oder mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 2 Lieferung
- In welche Länder wir liefern und durch welche Frachtunternehmen die
Lieferungen in die jeweiligen Länder ausgeführt werden, erfährt
der Besteller unter www.fernwehkaufhaus.de.
- Die aktuellen Porto- und Verpackungspreise sind unserer Internetseite www.fernwehkaufhaus.de
zu entnehmen.
- Lieferungen per Paket liefert der Paketdienst direkt ins Haus oder gibt
sie bei einem direkten Nachbarn ab und benachrichtigt den Besteller darüber.
Nach Möglichkeit wird die gesamte Bestellung in einer Sendung geliefert,
wir sind jedoch berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teillieferungen vorzunehmen.
Soweit Teillieferungen von uns veranlasst werden, erhält der Besteller
den Rest der Lieferung versandkostenfrei nachgeliefert. Soweit Teillieferungen
vom Besteller veranlasst werden, hat der Besteller die hierdurch entstehenden
Mehrkosten zu tragen.
- Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die
gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang
des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen
Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit
angemessener Frist durch die Auslieferbestätigung angekündigt wurde,
trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
- Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so geht die Gefahr
durch Absendung der Ware durch uns auf den Käufer über. Dies gilt
nicht für Besteller, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind,
d.h. für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; insoweit verbleibt es
bei den gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.
§ 3 Lieferzeit und Lieferverzug
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller
angegebene Lieferadresse.
- Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise
der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. In der Regel erfolgt die Lieferung
innerhalb von 2 Wochen nach Bestellung.
- Falls TMR ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht
in der Lage ist, etwa weil ein Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen
gegenüber TMR nicht erfüllt, ist TMR dem Besteller gegenüber
zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich
darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung
steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug
- Wir liefern grundsätzlich per Vorkasse oder Nachnahme. Außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz liefern wir nur per Kreditkarte oder Vorkasse. Bezahlung per Scheckzusendung ist ausdrücklich nicht möglich.
- Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Unbeschadet eines weitergehenden Verzugsschadens sind wir berechtigt, für
jede Mahnung pauschale Kosten in Höhe von € 5,00 zu verlangen, der
Besteller ist verpflichtet, unbeschadet weitergehender Schadensersatzverpflichtungen
diese Kosten zu bezahlen, es sei denn, er weist nach, dass uns ein Schaden
nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
- Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist TMR berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5 (i.W.: fünf) Prozent über dem von der Europäischen
Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls TMR ein
höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, so ist TMR berechtigt,
diesen geltend zu machen. Weiterhin kann TMR die Weiterarbeit an laufenden
Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der
noch nicht fälligen, Forderungen einschließlich gestundeter Beträge
oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen.
§ 5 Widerrufsrecht und Rücksendepflicht
- Die nachfolgenden Bestimmungen betreffend das Widerrufsrecht und die Rücksendepflicht
gelten nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. für
natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen,
das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
- Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 (i. W.:
zwei) Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (beispielsweise per
E-Mail, Brief oder Telefax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Rücksendung
ist die original Rechnung beizufügen.
Der Widerruf ist zu richten an:
TravelMarketing Romberg TMR GmbH,
Geschäftsführerin: Gabriele Romberg,
Schwarzbachstr. 32,
D-40822 Mettmann,
Tel.: +49 (0)2104 - 28 67 24,
Fax.: +49 (0)2104 - 91 26 73,
E-Mail: retour@fernwehkaufhaus.de
- Im Falle wirksamen Widerrufes sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Paketversandfähige
Waren sind vom Besteller zurückzusenden.
- Unaufgefordert zurückgesandte Ware oder Ware, für die kein Widerrufs-
und Rückgaberecht besteht, lagern wir für den Besteller 4 (i. W.:
vier) Wochen lang ein, ohne die Ware damit zurückgenommen zu haben.
- Bei Rücksendung aus Ländern mit gesonderten Zollbestimmungen (z.B.
Schweiz) hat der Besteller auf eine einwandfreie Deklaration der zurückgesandten
Waren zu achten. Anfallende Bearbeitungskosten durch Zollabfertigung wegen
nicht korrekt deklarierter Rücksendung werden dem Besteller in Rechnung
gestellt.
- Kann der Besteller die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Besteller uns
insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Waren
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf
die Prüfung, so wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller
die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert der Ware beeinträchtigt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Lebensmittel bereits mit dem
Öffnen der Verpackung verbraucht/verschlechtert werden und der Besteller
im Falle des Rücktritts sodann Wertersatz zu leisten hat.
- Geringfügige Abweichungen in den Ausmaßen, in Form, Farbe und
Beizung sind uns gestattet; sie berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B.
CDs, Videokassetten und DVDs), Software, die vom Besteller entsiegelt wurde
oder Lebensmitteln, die geöffnet worden sind.
§ 6 Mängelgewährleistung
- Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 434 ff. BGB. Die Abtretung dieser Ansprüche der Bestellers
ist ausgeschlossen.
- Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt,
die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung
sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag
durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten
vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen
oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den
Rücktritt vom Vertrag erklären.
- Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht
des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Ist die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller
dazu verpflichtet, die zunächst gelieferte schadhafte Ware innerhalb
von 30 Tagen an TMR auf deren Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung
der schadhaften Ware erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften der §§
439 Abs. 4, 346 – 348 BGB.
- Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der noch folgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen,
sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen
und grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen
Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich
der Ware oder Teilen derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben,
haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf
dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar
an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines
solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks
von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit
die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1-3
enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für
die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
betroffen ist.
- Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 (i. W.: zwei) Jahre, gerechnet
ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht werden.
§ 7 Gesamthaftung
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften
wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind.
- Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens
bleiben unberührt.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 5 und §
6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver
Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche nach § 823
BGB.
- Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
unserer sämtlichen Forderungen. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird
nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen oder aber gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte an uns selbst zu verlangen.
In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt
vom Vertrag. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist, abzüglich angemessener Verwertungskosten,
auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
- Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller unverzüglich
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich fernmündlich und
schriftlich vom Zugriff des Dritten benachrichtigen, damit wir Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, so haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.
- Der Besteller der Ware ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden vom Besteller
bereits heute sicherheitshalber in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) an uns abgetreten, unabhängig davon, ob der Besteller
die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt,
jedoch bleibt unsere Befugnis, die Forderung einzuziehen, hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so hat der
Besteller uns auf unser Verlangen die abgetretene Forderung und deren Schuldner
bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen
Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
- Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns
als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Sollte unser Miteigentum
an der veräußerten Ware durch Verarbeitung mit anderen, nicht uns
gehörenden Gegenständen erlöschen, so erwerben wir das Miteigentum
an der nunmehr einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in
der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so
gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns unentgeltlich.
- Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach unserer
Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um
mehr als 10% übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
§ 9 Rechtseinräumung, Kundenrezensionen
Entscheidet sich der Nutzer, eine Kundenrezension zu verfassen, gewährt
er TMR eine zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche
Lizenz zur weiteren Verwendung der Kundenrezension für jegliche Zwecke
online wie offline. TMR wird sich bemühen, den Verfasser stets als Autor
zu benennen (außer wenn der Verfasser angegeben hat, anonym bleiben zu
wollen), behält sich jedoch vor, diese Angabe zu kürzen oder wegzulassen.
TMR behält sich vor, eine Rezension nicht oder nur für einen begrenzten
Zeitraum auf der Website anzuzeigen sowie sie zu kürzen oder zu ändern.
Kundenrezensionen geben ausschließlich die Meinung der Kunden wieder.
Die Inhalte stimmen mit der Auffassung von TMR nicht unbedingt überein.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist Erfüllungsort
für sämtliche Lieferungen D-40822 Mettmann. Dies gilt nicht für
Besteller, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, d.h. für
natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen
zum Erfüllungsort.
- Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist Gerichtsstand
für alle wechselseitigen Ansprüche D-40822 Mettmann, wir sind jedoch
berechtigt den Besteller, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist,
auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Ist der Besteller Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so
verbleibt es hinsichtlich des Gerichtsstandes bei den gesetzlichen Regelungen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen
insgesamt hiervon nicht berührt.
§ 12 Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Übereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980
wird ausgeschlossen.
§ 13 Datenschutz / Sicherheit
- Der Besteller ermächtigt uns und ist damit einverstanden, dass wir
die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeiten, speichern und auswerten. Die uns übermittelten Daten werden wir an Dritte nicht weitergeben, es sei denn, bei jenen Dritten handelt es sich um unsere Dienstleistungspartner und die Datenübermittlung ist zur Bestellabwicklung erforderlich.
- Während der Bestellung über den Webshop werden die Daten des Bestellers über eine SSL-verschlüsselte Verbindung übermittelt.
- Weitergehende Datenschutzhinweise findet der Besteller unter www.fernwehkaufhaus.de.
§ 14 Kontaktinformationen
TravelMarketing Romberg TMR GmbH
Geschäftsführerin: Gabriele Romberg
Handelsregisternummer: HRBI 4207
Amtsgericht Mettmann
Kontaktadresse: Schwarzbachstr. 32 D-40822 Mettmann bei Düsseldorf Tel.: 02104/ 286724 Fax.: 02104/912673 E-Mail: retour@fernwehkaufhaus.de
USt-Ident-Nr.: DE 216236249
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